Formulare
Unsere Eintrittserklärung können neue Mitglieder öffnen und ausfüllen, die Satzung muss ebenfalls zur Kenntniss genommen werden, da die Satzung Bestandteil der Eintrittserklärung ist!!!
Die Waffenüberlassung ist für kurzzeitige Überlassung (max. 1.Monat im Rahmen des § 12 Abs. 1 Ziffer 1 a Waffengesetz) von Waffen an eine berechtigten Person.
Um einen Nachweis für Ämter zu haben ist es besser Schiessbücher zu führen, als
Alternative kann man sich auch ein Ordner selber erstellen, wobei hier 2 Vorlagen bereitstehen:
Um eine WBK zu beantragen bitte die Verfahrensweise und Bescheinigung ausdrucken. Die folgenden Links sind für die einzelnen Verbände: