Eine Waffenüberlassung ist kurzzeitig (max. 1 Monat im Rahmen des § 12 Abs. 1 Ziffer 1 a
Waffengesetz) an eine berechtigte Person zulässig.
Zum Führen eines Schießnachweisen und um die Teilnahme am regelmäßigen Training zu dokumentieren, muss ein Schießbuch geführt werden. Als Alternative kann man sich auch einen Ordner selbst erstellen, wozu hier zwei Vorlagen bereitstehen:
Schießbuchblätter DIN A4
Schießbuchblätter DIN A5
Für die Beantragung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis bitte ausschließlich die jeweiligen Bedürfnisanträge der Verbände verwenden:
BDS
BDMP
Unsere Eintrittserklärung können neue Mitglieder öffnen und ausfüllen,
die Satzung muss ebenfalls zur Kenntnis genommen werden, da die Satzung Bestandteil der
Eintrittserklärung ist.
Beitragsordnung